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Finanzlexikon: kartellverbot

kartellverbot

Als Kartellverbot werden üblicherweise verkürzt diejenigen gesetzlichen Bestimmungen bezeichnet, die solche Beschränkungen des Wettbewerbs untersagen oder begrenzen, die ihren Ursprung in der Kooperation selbständiger Unternehmen haben. Hierher gehören beispielsweise Preisabsprachen, Einkaufskooperationen, Wettbewerbsverbote, ausschließliche Bezugs- oder Lieferpflichten, Marktaufteilungen, u.ä.

Im deutschen Recht ist das Kartellverbot in § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen geregelt; das europarechtliche Pendant findet sich in Art. 81 des EG-Vertrags. Über die Einhaltung des Kartellverbots wachen in Deutschland das Bundeskartellamt bzw. die Landeskartellbehörden und auf Gemeinschaftsebene die Europäische Kommission.

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